Preise / Abwicklung / AGB
Gebührenübersicht Sachverständiger
Preise in Euro | ohne MwSt | mit MwSt. |
Grundgebühr | 2.000,00 | 2.380,00 |
Rabatte 2025 | ||
Haus = älter 40 Jahre | 252,10 | 300,00 |
Eigentümer = älter 60 Jahre | 168,07 | 200,00 |
Eigentümer Rentner | 168,07 | 200,00 |
Summe Maximalrabatt | 588,24 | 700,00 |
effektive Gebühr bei max. Rabatt | 1.411,77 | 1.680,00 |
Den Vororttermin stimmen wir vorab telefonisch ab. Sie erhalten dann per Email einen kurzen Fragebogen, eine Auftragsbestätigung und meine allgemeinen Vertragsbedingungen, die dann Vertragsbestandteil sind. Dann steht dem Aufnahmetermin nichts mehr im Wege. Mit dem Gutachten erhalten Sie auch meine Gutachterrechnung unter Berücksichtigung der individuellen Rabatte.
Sachverständigenwesen
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Gutachtenerstellung zur Energieberatung. Die Auftragserteilung erfolgt automatisiert über die Website des Sachverständigen. Gleichzeitig erfolgt die Terminauswahl und die spätere Zustellung der Teil-/Vorabrechnung.
§ 2 Rechte und Pflichten
- Die Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
- Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
- Der Sachverständige kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendige Maßnahmen veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen.
§ 4 Terminvereinbarung
Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, wenn sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
§ 5 Schweigepflicht
- Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.
- Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
§ 6 Urheberrecht
- Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur im Rahmen der Eigenverwendung nutzen. Vervielfältigungen und Veröffentlichungen eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
- Der Sachverständige hat an dem von ihm erstellten Gutachten ein Urheberrecht.
§ 7 Vergütung des Sachverständigen
- Die Pauschalgebühr für das Gutachten beträgt 2.000,00 € zuzüglich 380,00 € MwSt., insgesamt also 2.380,00 €. Hierin sind notwendige Fahrtkosten enthalten.
- Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50 % der Pauschalgebühr, also 1.000,00 € zuzüglich MwSt., insgesamt also 1.190,00 €.
- Die volle Gebühr wird mit der Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
- Die Leistungen des Sachverständigen sowie Auslagen, die der Sachverständige in Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 11 Zahlungen
Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit der Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachtenrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Sachverständige befugt, Verzugszinsen zu verlangen, die in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angesetzt werden können.
§ 12 Haftung
- Der Sachverständige haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
- Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen sind in der Höhe beschränkt auf die in der Berufshaftpflicht des Sachverständigen angeführten Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden.
- Im Schadensfall beträgt die Gewährleistungspflicht für vertragliche, außervertragliche oder gesetzliche Ansprüche höchstens 3 Jahre. Sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist keine kürzere Dauer vorsieht, gilt diese. Die Frist von 3 Jahren beginnt jeweils mit der Übergabe des Gutachtens oder mit Beendigung der Gutachtertätigkeit.
§ 13 Kündigung
- Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
- Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.
- Sofern es zu einer Kündigung kommt, deren Gründe der Sachverständige nicht zu vertreten hat, kann der Sachverständige, abhängig vom Stand seines Gutachtens, 50-80 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber verlangen.
- Sofern die Kündigungsgründe vom Sachverständigen zu vertreten sind, hat dieser Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem Stand des Gutachtens bemisst.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz beziehungsweise die Büroadresse des Sachverständigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
- Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen und sind beiderseits schriftlich zu bestätigen.
Günstige Energieberatung für Hausbesitzer
Wenn auch Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses steigern und langfristig Energiekosten senken möchten, kann ich Ihnen als erfahrener Energieberater weiterhelfen und eine Energieberatung günstig anbieten. Die Beratung umfasst eine detaillierte Analyse Ihrer Immobilie, bei der ich Schwachstellen in der Dämmung, bei den Fenstern, beim Dach oder an der Heiztechnik aufdecke. Dabei achte ich stets darauf, dass die Lösungen kosteneffizient sind und zu Ihrem Budget passen. Durch die Nutzung meiner Dienste sparen Sie nicht nur Geld, sondern gewinnen auch wertvolle Einblicke, wie Sie Ihr Haus energetisch optimieren können, ohne unnötig viel zu investieren.
Heizungsförderung: Finanzielle Unterstützung nutzen
Ein wesentlicher Bestandteil der Energieberatung ist die Heizungsförderung. Diese ermöglicht es Ihnen, bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage von staatlicher Unterstützung zu profitieren. Als Energieberater helfe ich Ihnen, die passenden Förderprogramme für Ihre Bedürfnisse zu finden. Die Heizungsförderung bietet Ihnen die Möglichkeit, moderne und effiziente Heizsysteme zu installieren, die nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch die Umweltbelastung reduzieren.
In meiner Beratung zeige ich Ihnen, welche Fördermittel für Ihr Projekt in Frage kommen.
Mit einer gezielten und günstigen Energieberatung in Kombination mit der Nutzung der Heizungsförderung können Sie sicherstellen, dass die Modernisierung Ihres Hauses kosteneffizient und zukunftssicher erfolgt.
Günstige Energieberatung – langfristige Vorteile für Ihr Zuhause
Eine fundierte Energieberatung, die ich günstig erstelle, zahlt sich langfristig aus. Neben den Kosteneinsparungen durch eine effizientere Heizung und bessere Dämmung tragen Sie durch die Inanspruchnahme der Heizungsförderung aktiv zum Klimaschutz bei. Der Klimawandel führt im Sommer auch zu hohen Temperaturen, die gerade sehr belastbar sind. Da arbeiten wir mit direkter Kühlung entgegen. Gesundheit geht vor!
Das Gebäudeenergiegesetz im Fokus
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt klare Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Als Energieberater helfe ich Ihnen, diese Vorgaben zu erfüllen und Ihr Haus zukunftssicher zu machen. Gemeinsam analysieren wir die energetischen Schwachstellen und prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um den Energieverbrauch zu senken. Mit meiner Beratung erhalten Sie einen klaren Überblick über die Maßnahmen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Ihre Heizkosten dauerhaft senken. Im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzessteht die energetische Optimierung von Gebäuden, insbesondere durch die Verbesserung der Dämmung und den Einsatz moderner Heiztechnik. Auch das Heizungsgesetz spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es verpflichtet Hausbesitzer, bei einem Austausch der Heizung auf erneuerbare Energien zu setzen oder zumindest hocheffiziente Technologien zu verwenden. In meiner Beratung gehe ich gezielt auf diese Anforderungen ein und helfe Ihnen, die besten Lösungen für Ihr Haus zu finden. Dazu gehört auch die Beratung zu geeigneten Förderprogrammen, die den finanziellen Aufwand für energetische Sanierungen verringern können. Ziel meiner Dienstleistung ist es, dass Sie sowohl den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden als auch eine spürbare Ersparnis bei den laufenden Energiekosten erzielen.
Heizungsgesetz und die Fördermöglichkeiten
Neben den gesetzlichen Pflichten bietet das Heizungsgesetz auch Chancen, Förderungen für die Modernisierung Ihrer Heizanlage zu nutzen. Ich informiere Sie über die passenden Förderprogramme und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Durch eine energieeffiziente Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien profitieren Sie nicht nur von staatlicher Unterstützung, sondern auch von niedrigeren laufenden Kosten. Zusammen planen wir, wie Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und des Heizungsgesetzes effizient umsetzen können, um Ihr Haus fit für die Zukunft zu machen.
Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zur energieeffizienten Zukunft
Die energetische Sanierung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes bringt viele Vorteile mit sich. Sie senken nicht nur Ihre Energiekosten, sondern steigern auch den Wert Ihrer Immobilie. Als Ihr Energieberater stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen. Mit meiner Unterstützung sorgen Sie dafür, dass Ihr Haus sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch von den besten Fördermöglichkeiten des Heizungsgesetzes profitiert. Gemeinsam machen wir Ihr Haus energieeffizient und zukunftssicher.